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   VGH Baden-Württemberg, 23.02.2001 - 3 S 2574/99   

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https://dejure.org/2001,6534
VGH Baden-Württemberg, 23.02.2001 - 3 S 2574/99 (https://dejure.org/2001,6534)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.02.2001 - 3 S 2574/99 (https://dejure.org/2001,6534)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 3 S 2574/99 (https://dejure.org/2001,6534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Befangenheit eines Gemeinderates - Verlassen der Sitzung; Lärmschutzkonzept; Ausgleich von Eingriffen außerhalb des Plangebietes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Miteigentümer eines Grundstücks als Beteiligte gemäß § 61 VwGO; Zugangsschwierigkeiten bei der öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplanes; Vernehmung eines Gemeindebediensteten zur öffentlichen Auslegung; Kein Verstoß gegen die Befangenheitsvorschriften bei Aufenthalt ...

  • Judicialis

    GemO § 18 Abs. 5; ; BImSchG §§ 41 ff.; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 1 a Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstiges Kommunalrecht, Bauleitplanung, Immissionsschutz, Naturschutz: Befangenheit Gemeinderat, Verlassen der Sitzung, Straßenplanung, Lärmschutzmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2001 - 3 S 2574/99
    Im Unterschied zu der dort zwischenzeitlich (lediglich) erfolgten Umplanung von Straßenflächen handelt es sich nämlich hier um die Planung eines neuen Baugebiets, die angesichts der schon bestehenden Erschließungsstraßen auch ohne die Straßenplanung nicht sinnlos würde (vgl. zur Abschnittsbildung bei Straßenplanungen: BVerwG, Urteil vom 28.1.1999 - 4 CN 5.98 -, BVerwGE 108, 248 = Buchholz 406.25, § 41 BImSchG Nr. 25).

    Die Durchführung der Planung wird aber nur mit der Maßgabe zugelassen, dass der Vorhabenträger den von ihm erst geschaffenen Konflikt nicht unbewältigt lässt, sondern - gemäß § 42 BImSchG - einen Ausgleich schafft (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.1.1999 - 4 CN 5.98 -, BVerwGE 108, 248).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 41 Abs. 2 BImSchG als Anwendung strikten Rechts (so der 4. Senat des BVerwG, Urteil vom 28.1.1999, a.a.O.) oder als Gegenstand eingeschränkter fachplanerischer Abwägung (so der 11. Senat des BVerwG, Urteil vom 15.3.2000 - 11 A 42.97 -, Buchholz 406.25, § 41 BImSchG Nr. 33) anzusehen ist.

    Darauf, ob die von der Antragsgegnerin bei Feststellung der Unverhältnismäßigkeit aktiver Lärmschutzmaßnahmen zusätzlich herangezogenen negativen stadtgestalterischen Folgen im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 41 Abs. 2 BImSchG Berücksichtigung finden können, kommt es danach nicht an (ebenfalls offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 28.1.1999, a.a.O.).

    Diese Vorgehensweise steht in Einklang mit § 42 BImSchG; entsprechender Festsetzungen im hier angegriffenen Bebauungsplan bedurfte es nach dieser Vorschrift nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.1.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen eisenbahnrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2001 - 3 S 2574/99
    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob dieser Prüfung nur Verkehrslärmerhöhungen zu Grunde zu legen sind, die durch die Nutzung der im hier streitgegenständlichen Plangebiet anzulegenden Straßen hervorgerufen werden, oder ob auch auf erhöhte Verkehrsgeräusche abzustellen ist, die infolge einer Verwirklichung des Bebauungsplans "Ost-Hülbe IV" auf den außerhalb des Plangebiets bereits vorhandenen, allerdings nach dem damit zusammenhängenden Bebauungsplan "Anlegung eines Kreisverkehrs im Einmündungsbereich Stettiner Straße/Stuttgarter Straße und zur Gestaltung des Kreuzungsbereichs Stettiner Straße/Breslauer Straße/Dresdner Straße" für eine Umgestaltung vorgesehenen Straßen zu erwarten stehen (vgl. für den Fall der Fernwirkung von Baumaßnahmen auf baulich unveränderte Verkehrswege: BVerwG, Beschluss vom 26.1.2000 - 4 VR 19.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 156; Beschluss vom 11.11.1996 - 11 B 65.96 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 5; Feldhaus, BImSchR, RdNr. 59 zu § 41 BImSchG).

    Lärmschutzansprüche nach §§ 41, 42 BImSchG setzen in jedem Fall voraus, dass die Grenzwerte des § 2 der 16. BImSchV beim jeweiligen Anspruchsteller gerade durch den Bau oder die wesentliche Änderung des Verkehrsweges überschritten oder unzulässig erhöht werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss v. 27.8.1996 - 11 VR 10.96 - UPR 1997, 39; Beschluss v. 11.11.1996 - 11 B 65.96; vgl. zu alledem VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.10.1997 - 5 S 1687/95, - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1973 - II 306/72
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2001 - 3 S 2574/99
    Mit der ausreichend erkennbaren räumlichen Trennung wird auch eine Einflussnahme durch physische Anwesenheit weitgehend ausgeschlossen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.7.1973 - II 306/72 -, ESVGH 24, 125).

    Zur Beachtung der Befangenheitsvorschriften genügt es daher, dass sich der befangene Gemeinderat bei einer Verhandlung in öffentlicher Sitzung in den Zuhörerraum begibt (vgl. zu alledem VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.10.1994 - 5 S 3142/93 -, VBlBW 1995, 193 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 18.7.1973 - II 306/72 - a.a.O; Kuntze/Bronner/Katz, GemO für Bad.-Württ., RdNr. 24 zu § 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1997 - 5 S 1568/96

    Wesentliche Änderung öffentlicher Straßen oder Eisenbahnen; erheblicher baulicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2001 - 3 S 2574/99
    Ab welcher Intensität Verkehrsgeräusche schädliche Umwelteinwirkungen i.S. des § 41 Abs. 1 BImSchG sind, ist durch die in § 2 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12.06.1990 (BGBl. I S. 1036) festgelegten Grenzwerte verbindlich und für den Regelfall abschließend konkretisiert (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 9.2.1995 - 4 C 26.93 - BVerwGE 97, 367 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.3.1996 - 5 S 1743/95 - VBlBW 1996, 423/424 u. v. 21.3.1997 - 5 S 1568/96 -).

    Das beschriebene Verkehrslärmschutzsystem der §§ 41, 42 BImSchG i.V.m. der 16. BImSchV erfasst nur die Fälle des (Neu-)Baus oder der wesentlichen Änderung eines bestehenden Verkehrsweges; eine Lärmsanierung bestehender Verkehrswege hat der Gesetzgeber hingegen bewusst nicht geregelt (vgl. hierzu grundsätzlich BVerwG, Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 9.95 - UPR 1996, 344 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.3.1997 - 5 S 1568/96 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 5 S 3142/93

    Zuordnung von Lageplan zu Satzungsbeschluss bei Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2001 - 3 S 2574/99
    Ist dem Gemeinderatskollegium allein der Bereich unmittelbar am Ratstisch vorbehalten geblieben und ist dieser Bereich auch nicht auf sonstige Weise vom Zuhörerbereich äußerlich eindeutig abgegrenzt, so genügt es, wenn sich der befangene Gemeinderat mit seinem Stuhl unter die Zuschauer zurückzieht und eine Durchgangsbreite zwischen sich und dem Gemeinderatsgremium schafft (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.10.1994 - 5 S 3142/93 -, VBlBW 1995, 193 = BRS 56, Nr. 28 = NVwZ-RR 1995, 154).

    Zur Beachtung der Befangenheitsvorschriften genügt es daher, dass sich der befangene Gemeinderat bei einer Verhandlung in öffentlicher Sitzung in den Zuhörerraum begibt (vgl. zu alledem VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.10.1994 - 5 S 3142/93 -, VBlBW 1995, 193 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 18.7.1973 - II 306/72 - a.a.O; Kuntze/Bronner/Katz, GemO für Bad.-Württ., RdNr. 24 zu § 18).

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2001 - 3 S 2574/99
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch Festsetzungen des Bebauungsplans in seinem Grundeigentum verletzt wird bzw. dass seine privaten Belange fehlerhaft abgewogen worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.2.1999, - 4 CN 6.98 - NVwZ 2000, 197-198 = Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 14; Urteil vom 10. März 1998 - BVerwG 4 CN 6.97 - NVwZ 1998, 732 = UPR 1998, 348 = ZfBR 1998, 205).

    Eine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte der Antragstellerin aus § 41 Abs. 1 BImSchG oder § 1 Abs. 6 BauGB lässt sich danach nicht von vorn herein ausschließen (vgl. zu letzterem BVerwG, Urt. v. 26.2.1999, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1687/95

    Bauliche Änderung einer Straße oder eines Schienenwegs als Ursache für eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2001 - 3 S 2574/99
    Lärmschutzansprüche nach §§ 41, 42 BImSchG setzen in jedem Fall voraus, dass die Grenzwerte des § 2 der 16. BImSchV beim jeweiligen Anspruchsteller gerade durch den Bau oder die wesentliche Änderung des Verkehrsweges überschritten oder unzulässig erhöht werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss v. 27.8.1996 - 11 VR 10.96 - UPR 1997, 39; Beschluss v. 11.11.1996 - 11 B 65.96; vgl. zu alledem VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.10.1997 - 5 S 1687/95, - a.a.O.).
  • BVerwG, 26.01.2000 - 4 VR 19.99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2001 - 3 S 2574/99
    Dies gilt unabhängig von der Frage, ob dieser Prüfung nur Verkehrslärmerhöhungen zu Grunde zu legen sind, die durch die Nutzung der im hier streitgegenständlichen Plangebiet anzulegenden Straßen hervorgerufen werden, oder ob auch auf erhöhte Verkehrsgeräusche abzustellen ist, die infolge einer Verwirklichung des Bebauungsplans "Ost-Hülbe IV" auf den außerhalb des Plangebiets bereits vorhandenen, allerdings nach dem damit zusammenhängenden Bebauungsplan "Anlegung eines Kreisverkehrs im Einmündungsbereich Stettiner Straße/Stuttgarter Straße und zur Gestaltung des Kreuzungsbereichs Stettiner Straße/Breslauer Straße/Dresdner Straße" für eine Umgestaltung vorgesehenen Straßen zu erwarten stehen (vgl. für den Fall der Fernwirkung von Baumaßnahmen auf baulich unveränderte Verkehrswege: BVerwG, Beschluss vom 26.1.2000 - 4 VR 19.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 156; Beschluss vom 11.11.1996 - 11 B 65.96 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 5; Feldhaus, BImSchR, RdNr. 59 zu § 41 BImSchG).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2001 - 3 S 2574/99
    Das beschriebene Verkehrslärmschutzsystem der §§ 41, 42 BImSchG i.V.m. der 16. BImSchV erfasst nur die Fälle des (Neu-)Baus oder der wesentlichen Änderung eines bestehenden Verkehrsweges; eine Lärmsanierung bestehender Verkehrswege hat der Gesetzgeber hingegen bewusst nicht geregelt (vgl. hierzu grundsätzlich BVerwG, Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 9.95 - UPR 1996, 344 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.3.1997 - 5 S 1568/96 -).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2001 - 3 S 2574/99
    Ab welcher Intensität Verkehrsgeräusche schädliche Umwelteinwirkungen i.S. des § 41 Abs. 1 BImSchG sind, ist durch die in § 2 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12.06.1990 (BGBl. I S. 1036) festgelegten Grenzwerte verbindlich und für den Regelfall abschließend konkretisiert (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 9.2.1995 - 4 C 26.93 - BVerwGE 97, 367 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.3.1996 - 5 S 1743/95 - VBlBW 1996, 423/424 u. v. 21.3.1997 - 5 S 1568/96 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1996 - 5 S 1743/95

    Straßenrechtliche Planfeststellung: Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen

  • BVerwG, 27.08.1996 - 11 VR 10.96

    Recht des Schienenverkehrs - Vorwegnahme des Planfeststellungsverfahrens durch

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1999 - 3 S 2181/98

    Befangenheit eines Gemeinderatsmitgliedes; Straßenplanung - Lärmschutz

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

  • BVerwG, 22.05.1991 - 4 NB 23.90

    Nichtvorlage einer Normenkontrollsache - Durchführung eines

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • BVerwG, 27.05.1992 - 2 B 83.92

    Verwertung der mündlichen Erläuterungen eines zuständigen Abteilungsleiters der

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.1995 - 8 S 32/95

    Keine Übertragung der zur Abschnittsbildung bei der Straßenplanung entwickelten

  • OVG Bremen, 04.11.1999 - 1 D 179/99

    Städtebauliche Erforderlichkeit der Bebauungsplanung)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.12.2016 - 8 S 2442/14

    Wie weit muss sich ein befangenes Ratsmitglied vom Sitzungstisch entfernen?

    Mit einer ausreichend erkennbaren räumlichen Trennung wird auch eine Einflussnahme durch physische Anwesenheit weitgehend ausgeschlossen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.2.2001 - 3 S 2574/99 - juris Rn. 31; Beschluss vom 18.7.1973 - II 306/72 - ESVGH 24, 125).

    Zur Beachtung der Befangenheitsvorschriften genügt es daher, dass sich der befangene Gemeinderat bei einer Verhandlung in öffentlicher Sitzung in den Zuhörerraum begibt (vgl. zu alledem VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.2.2001 a.a.O.; vom 1.10.1994 - 5 S 3142/93 -, VBlBW 1995, 193 ff.; Beschluss v. 18.7.1973 a.a.O; Kuntze/Bronner/Katz, GemO für Bad.-Württ., Stand 2016, RdNr. 24 zu § 18).

    Das wurde etwa in Fällen bejaht, in denen Zuschauerbereich nicht eindeutig vom Arbeitsbereich des Gemeinderats abgegrenzt war und der befangene Gemeinderat sich mit seinem Stuhl zumindest so weit unter die Zuschauer zurückgezogen hatte, dass ein Durchgang zwischen ihm und dem Gemeinderatstisch möglich war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.2.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 5 S 2103/06

    Erneute öffentliche Auslegung bei Änderung des Bebauungsplanentwurfs; Ort der

    Dafür spricht auch, dass die der öffentlichen Bekanntmachung folgende öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs selbst so zu gestalten ist, dass ein Interessierter ohne Weiteres, das heißt ohne noch Fragen und Bitten an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - VBlBW 1999, 178; Urt. v. 02.05.2005 - 8 S 582/04 - BWGZ 2006, 130; Senatsurt. v. 12.03.1999 - 5 S 2483/96 - ESVGH 49, 182 = NVwZ-RR 1999, 496; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.02.2001 - 3 S 2574/99 -Juris Rdnr. 24 ff.; vgl. aber auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.03.2007 - 3 S 129/06 - DVBl 2007, 647 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2020 - 5 S 2132/17

    Abwägungserheblichkeit der Erhaltung einer unverbauten Aussicht aufgrund

    In der Entscheidung vom 23.2.2001 (3 S 2574/99, juris Rn. 31) hat der Verwaltungsgerichtshof ein solches Abrücken vom Sitzungstisch zwar ausreichen lassen, jedoch lag hier die Besonderheit vor, dass wegen des starken Publikumsandranges zusätzliche Sitzgelegenheiten für Zuhörer geschaffen werden mussten und sich der befangene Gemeinderat mit seinem abgerückten Stuhl zwischen die Zuhörer begeben hatte.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 3 K 431/16
    Dazu gehört, dass jedermann leicht und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in die Unterlagen Einblick nehmen kann; sie dürfen nicht erst dadurch zugänglich werden, dass weitere Fragen und Ersuchen an Bedienstete der Gemeinde notwendig werden (VGH Mannheim, Urteil vom 23. Februar 2001 - 3 S 2574/99 -, juris Rn. 24; Battis in: ders./Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Auflage 2022, § 3 Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 9 S 1478/10

    Zur richterlichen Überzeugungsbildung zum Ablauf streitiger Tatsachen einer

    Auch die lediglich informatorische Anhörung einer Person, ohne die Förmlichkeiten einer Zeugenvernehmung, ist daher grundsätzlich geeignet, zur richterlichen Überzeugungsbildung beizutragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.05.1991 - 4 NB 23/90 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 237; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2001 - 3 S 2574/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2008 - 9 S 442/08

    Zum "endgültigen Nichtbestehen" einer Prüfung - zum Ausschluss eines Fachwechsels

    Auch die lediglich informatorische Anhörung einer Person, ohne die Förmlichkeiten einer Zeugenvernehmung, ist daher grundsätzlich geeignet, zur richterlichen Überzeugungsbildung beizutragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.05.1991 - 4 NB 23/90 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 237; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2001 - 3 S 2574/99 -).
  • VGH Hessen, 21.03.2005 - 9 N 1630/01

    Bebauungsplan; Entwicklungsgebot; Verbindungsstraße; Wohnbaufläche; Lärmschutz

    Aufschluss über den Planungsinhalt muss der Aufstellungsbeschluss nicht geben, so dass die Gemeinde, selbst dann, wenn sie konkrete Planungsinhalte in der Bekanntmachung eines Aufstellungsbeschlusses mitgeteilt hat, spätere inhaltliche Änderungen in nachfolgenden Bekanntmachungen nicht mitzuteilen braucht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Februar 2001 - 3 S 2574/99 -, Juris; Komorowski/Kupfer, VBlBW 2003, 1 [2]).
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